Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von „MCS“
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung – gelten für sämtliche Verträge über Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen der MCS mit allen ihren Marken mit Verbraucher und Unternehmer (im Folgenden „Kunde“).
Abweichende Regelungen finden keine Anwendung, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, unabhängig ob diesen widersprochen wird oder nicht sofern sie von diesen Bedingungen abweichen.
- Zusammenarbeit
- Die Parteien arbeiten auf einer Vertrauensbasis zusammen und unterrichten sich gegenseitig unverzüglich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen.
- Basis für die Zusammenarbeit ist ein von MCS schriftlich ausgearbeitetes Angebot.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde unterstützt MCS bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von z. B. Informationen und Daten soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
- Der Kunde stellt die erforderlichen Materialien möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass MCS die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
- MCS ist berechtigt, den durch die fehlende Mitwirkung des Kunden entstehenden Mehrarbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.
- Termine
- Die Vertragsparteien werden Termine schriftlich festlegen. Sind keine konkreten Termine vereinbart, so bestimmt MCS den Projektzeitplan.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) hat MCS nicht zu vertreten.
- Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) berechtigen MCS, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Leistungsänderungen
- Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von MCS zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich äußern.
- MCS prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Einhaltung von Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird MCS dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.
- Die Vertragsparteien halten gegebenenfalls schriftlich den neuen zusätzlichen Leistungsumfang sowie die daraus resultierenden neuen Termine, Mitwirkungspflichten und zusätzliche Vergütung fest.
- Vergütung
- Grundlage für die Vergütung ist das von MCS für den Kunden erstellte Angebot. Zahlungskonditionen: Zahlbar 7 Tage nach Erhalt der Rechnung. Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, sind diese zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
- Die Vergütung von MCS erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere für Leistungsänderungen während der Projektlaufzeit. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von MCS.
- Der Kunde trägt gegen Nachweis Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten.
- Rechte
- MCS gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
- Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Zuwiderhandlung zieht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro nach sich.
- Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. MCS kann den Einsatz der erbrachten Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
- Haftung
- MCS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MCS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 Euro. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet MCS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Geheimhaltung, Presseerklärung
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
- Kundendaten, die MCS im Zuge eines Projektes zur Bearbeitung überlassen werden, bleiben im Eigentum des Kunden. MCS verpflichtet sich, diese Daten nicht zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen. Eine Nutzung der Daten ist nur Namens und im Auftrag des Kunden innerhalb des vereinbarten Projektrahmens zulässig.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen der Kunde auf MCS Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.
- Sonstiges
- Die Abtretung von Forderungen an den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MCS zulässig.
- Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- MCS darf den Kunden in seiner Internetpräsenz oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. MCS darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
- Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht München.
DATENSCHUTZ
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die MCS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung https://www.mcs-media.com/datenschutzerklaerung der MCS enthalten.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MCS behält sich die Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Veröffentlichung und der Verweis auf die Internetadresse, unter der die jeweils aktuelle Fassung der AGB abrufbar ist, ausreichend.
Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und der MCS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von MCS. Soweit Ansprüche von MCS nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz Erfüllungsort ist München.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt.
ANGABEN ZUM ANBIETER
MCS
Schwalbenstraße 4
85232 Bergkirchen
Deutschland
Tel.: +49 (0)1573 5447815
E-Mail: info(at)mcs-media.com
Internet: www.mcs-media.com
(Stand: Juli 2024)